Herzlichen
Willkommen!
Herzlich Willkommen in meiner Praxis für Psychotherapie (Verhaltenstherapie) für Kinder und Jugendliche in Hannover!
Ich bin Katrin Helmke-Ruß M.A. und seit Oktober 2003 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) mit eigener Praxis in Hannover selbständig.
In meiner Praxis behandle ich Patienten (Kinder und Jugendliche) aller Kassen und Privatzahler.
Darüber hinaus bin ich seit 2004 als Dozentin in der Aus- und Weiterbildung für Verhaltenstherapie und seit 2008 als Supervisorin für Verhaltenstherapie tätig.
Terminvereinbarungen und Erstgespräch:
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Termine für Erstgespräche ausschließlich telefonisch in unserer Telefonsprechzeit und nicht per Mail vergeben werden können. Mein Assistent Herr Gebhardt nimmt hier gerne mittwochs zwischen 14 und 16.30 Uhr Ihren Anruf entgegen.
Telefon: 05 11-6 40 65 14 (ggf. AB)
Meine Praxis finden Sie in der
Seelhorststraße 53
30175 Hannover (Zooviertel)
Telefon: 05 11-6 40 65 14 (ggf. AB)
Telefonsprechzeiten: mittwochs 14 bis 16.30 Uhr
Email: praxis (at) kitz-hannover (punkt) de
Wichtig: Bitte senden Sie keine vertraulichen/persönlichen Daten über Email – rufen Sie stattdessen bitte über die bekannten Nummern an. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Termine für Erstgespräche ausschließlich telefonisch und nicht per Mail vergeben werden können.
Achtung: In meiner Praxis werde ich von meinem tierischen Praxisassistenten Emil unterstützt. Es ist ein niederländischer Schapendoes. Weitere Infos zu ihm und seinem Einsatz in der Praxis finden Sie unter dem Info-Punkt „Praxisassisten Emil“.


Kosten
Der Einstieg in die Praxis läuft über die Psychotherapeutische Sprechstunde. Sie dient der orientierenden Abklärung und erfordert keine ärztliche Überweisung.

Weg zur Therapie
Die Entscheidung, Unterstützung für das eigene Kind zu suchen, ist für viele Familien ein wichtiger Schritt. Mir ist es deshalb wichtig, den Ablauf transparent zu gestalten und Sie und Ihr Kind von Anfang an gut zu begleiten.

Vorbereitung eines Erstgespräches
Für das Erstgespräch benötigen wir zunächst nur wenige Unterlagen. Bei minderjährigen Kindern ist in der Regel die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile zur Aufnahme einer Psychotherapie erforderlich. Finden Sie hier weitere Informationen zur Vorbereitung des Erstgespräches.
Kosten
Der Einstieg in die Praxis läuft über die Psychotherapeutische Sprechstunde. Sie dient der orientierenden Abklärung und erfordert keine ärztliche Überweisung. Die daran anschließenden Probatorischen Sitzungen sind Kennenlern- und Diagnosetermine vor dem eigentlichen Beginn einer ambulanten Psychotherapie.
Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten vollständig und ohne Antrag von der Krankenkasse übernommen.
Eltern mit ihren Kindern oder Jugendliche können eine Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie direkt mit der Krankenversicherungskarte aufsuchen. Kosten fallen dabei nicht an. Kommt es dazu, dass eine Therapie durchgeführt werden soll, muss bei den Krankenkassen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Wenn dieser von der Krankenkasse im Gutachterverfahren befürwortet wurde, kann die Therapie beginnen. Auch dann fallen keine Kosten an.
Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Normale kinder- und jugendpsychotherapeutische Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GOÄ geregelt und werden entsprechend den normalen Steigerungssätzen übernommen. Psychotherapien müssen bei den privaten Krankenkassen ebenfalls beantragt und genehmigt werden.
Vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren behandelt und betreut werden.


Der Weg zur Therapie
Die Entscheidung, Unterstützung für das eigene Kind zu suchen, ist für viele Familien ein wichtiger Schritt. Mir ist es deshalb wichtig, den Ablauf transparent zu gestalten und Sie und Ihr Kind von Anfang an gut zu begleiten.
1. Kontaktaufnahme
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch in unserer Telefonsprechzeit mittwochs von 14-16.30 Uhr. Mein Assistent klärt mit Ihnen, worum es geht, und vereinbart einen Termin für ein erstes Kennenlernen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bis zum Erstgesprächstermin ein paar Wochen dauern kann.
2. Erstgespräch mit den Eltern
Bei kleineren Kindern findet das erste Gespräch in der Regel mit den Sorgeberechtigten statt. Dabei sprechen wir über die aktuelle Situation Ihres Kindes, Ihre Beobachtungen, bisherige Entwicklungen und Ihre Erwartungen an die Therapie. Dieses Gespräch bietet außerdem Raum für Ihre Fragen. Bei Jugendlichen entscheiden Sie in der Familie, ob der/die Jugendliche alleine oder in Begleitung der Eltern das Erstgespräch wahrnehmen möchte.
3. Kennenlernen Ihres Kindes
In den folgenden Terminen lerne ich Ihr Kind in einer vertrauensvollen Atmosphäre kennen. Je nach Alter kommen Gespräche, spielerische Methoden oder altersgerechte diagnostische Verfahren zum Einsatz. Mir ist es wichtig, die Stärken, Ressourcen und individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes ebenso in den Blick zu nehmen wie die bestehenden Schwierigkeiten.
4. Gemeinsame Behandlungsplanung
Nach der diagnostischen Phase besprechen wir die Ergebnisse gemeinsam. Wir klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, welche Ziele wir verfolgen und wie die Behandlung gestaltet werden kann. Auch Ihre Rolle als Eltern ist dabei ein wichtiger Bestandteil, denn eine gute Zusammenarbeit trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.
5. Beantragung der Therapie
Sofern eine Psychotherapie erforderlich ist, werden die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme eingeleitet. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt hierfür ein Antrag bei der Krankenkasse. Privatversicherte erhalten die erforderlichen Unterlagen entsprechend den Bedingungen ihrer Versicherung.
6. Die Therapie
Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern etwa 50 Minuten. Je nach Alter und Anliegen arbeitet Ihr Kind mit Gesprächen, spielerischen, kreativen oder verhaltenstherapeutischen Methoden.
Regelmäßige Gespräche mit Ihnen als Eltern gehören ebenfalls zur Therapie. Sie bieten Gelegenheit, Entwicklungen zu besprechen, Fragen zu klären und gemeinsam Strategien für den Alltag zu entwickeln.
7. Abschluss der Therapie
Sobald die vereinbarten Therapieziele erreicht sind, wird die Behandlung gemeinsam beendet. In den letzten Sitzungen werden die Fortschritte gefestigt und Möglichkeiten besprochen, wie Ihr Kind die erarbeiteten Fähigkeiten langfristig im Alltag nutzen kann.
Mir ist wichtig, dass sich Ihr Kind in der Therapie sicher, verstanden und wertgeschätzt fühlt. Gemeinsam schaffen wir einen geschützten Rahmen, in dem Entwicklung, Veränderung und persönliches Wachstum möglich werden.
Vorbereitung eines Erstgespräches
Vorbereitung Erstgespräch:
Für das Erstgespräch benötigen wir zunächst nur wenige Unterlagen. Hilfreich sind insbesondere:
- die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes
- vorhandene Arztberichte, Befunde oder Entlassungsberichte
- Berichte anderer Fachpersonen (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergotherapie, Logopädie oder Frühförderung)
- gegebenenfalls Schulberichte, Stellungnahmen oder andere Unterlagen, die für das Anliegen relevant sind
- eine Übersicht über aktuelle Medikamente, falls Ihr Kind Medikamente einnimmt
Sollten nicht alle Unterlagen vorliegen, ist das kein Problem. Im Erstgespräch geht es vor allem darum, Ihr Kind und Ihre Familie kennenzulernen, Ihr Anliegen zu besprechen und gemeinsam zu überlegen, welche Unterstützung sinnvoll ist.
Wichtiger Hinweis zum Sorgerecht
Bei minderjährigen Kindern ist in der Regel die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile zur Aufnahme einer Psychotherapie erforderlich, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht. Eine formlose Behandlungszustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten ist hier ausreichend:
„Ich stimme einer Untersuchung und Behandlung meines Kindes – Name – in der verhaltenstherapeutischen Praxis von Katrin Helmke-Ruß zu.“
Datum, Unterschrift
Jugendliche ab 15 Jahren
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können sich grundsätzlich auch selbst an eine Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wenden und eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. Je nach Situation werden die Sorgeberechtigten im weiteren Verlauf entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der therapeutischen Erfordernisse einbezogen.
Bringen Sie gerne auch Ihre Fragen mit. Das Erstgespräch bietet ausreichend Zeit, den Ablauf der Diagnostik, einer möglichen Therapie sowie die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen.

